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AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
Unterhaltsrückstand Arbeitseinkommen Rückschlagsperre
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
InsO § 89
Unterhaltsrückstand Arbeitseinkommen Rückschlagsperre - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Pfändung eines erst nach dem Zeitpunkt der Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingetretenen Unterhaltsrückstandes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Borken, 31.08.2004 - 31 F 45/08
- AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07
Papierfundstellen
- NZI 2009, 252
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.09.2007 - IX ZB 16/06
Zulässigkeit der Vollstreckung von Alt-Unterhalts- und Deliktsgläubigern in die …
Auszug aus AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07
Soweit die Gläubiger unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshof vom 27.09.2007, IX ZB 16/06, und vom 15.11.2007, IX ZB 226/05, die Ansicht vertreten, dass vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkte Vollstreckungsmaßnahmen in den erweitert pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners wirksam blieben, vermag das Gericht dem nicht beizutreten. - BGH, 20.03.2003 - IX ZR 166/02
Anfechtbarkeit der Pfändung einer künftigen Forderung; Maßgeblicher Zeitpunkt für …
Auszug aus AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07
In Übertragung der vom Bundesgerichtshof für die insolvenzrechtliche Anfechtung aufgestellten Grundsätze gilt die Pfändung einer künftig entstehenden Forderung erst mit deren Entstehung als vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1996, IX ZR 284/95, abgedruckt u.a. in MDR 1997, 153-154; BGH, Urteil vom 20.03.2003, IX ZR 166/02, abgedruckt u.a. in NZI 2003, 320-321). - BGH, 15.11.2007 - IX ZB 226/05
Umfang des Vollstreckungsverbots im Insolvenzverfahren
Auszug aus AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07
Soweit die Gläubiger unter Bezugnahme auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshof vom 27.09.2007, IX ZB 16/06, und vom 15.11.2007, IX ZB 226/05, die Ansicht vertreten, dass vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erwirkte Vollstreckungsmaßnahmen in den erweitert pfändbaren Teil des Einkommens des Schuldners wirksam blieben, vermag das Gericht dem nicht beizutreten. - BGH, 24.10.1996 - IX ZR 284/95
Entstehung und Anfechtbarkeit eines Pfandrechts aufgrund einer Pfandklausel im …
Auszug aus AG Essen, 19.12.2008 - 32 M 686/07
In Übertragung der vom Bundesgerichtshof für die insolvenzrechtliche Anfechtung aufgestellten Grundsätze gilt die Pfändung einer künftig entstehenden Forderung erst mit deren Entstehung als vorgenommen (vgl. BGH, Urteil vom 24.10.1996, IX ZR 284/95, abgedruckt u.a. in MDR 1997, 153-154; BGH, Urteil vom 20.03.2003, IX ZR 166/02, abgedruckt u.a. in NZI 2003, 320-321).